Kakaoverordnung geändert


Alfeld, den 11.08.2003:

Übersicht zu den wichtigen rechtlichen Veränderungen:

  1. Für Milchschokolade, Haushaltsmilchschokolade und weißer Schokolade ist die Höchstmengenbegrenzung für den Zuckeranteil entfallen (nicht mehr max. 55 %).
  2. Es sind alle Zuckerarten erlaubt, wie Lactose, Maltose oder Fructose. Darüber hinaus können alle süßenden Lebensmittel eingesetzt werden, wie Honig oder Birnendicksaft.
  3. Die Verwendung von weiteren Süßungsmitteln nach der Süßungsmittel-Richtlinie ist zulässig, wie Zuckeralkohole oder Süßstoffe.
  4. Der Gehalt an Molkepulver ist nicht mehr begrenzt und muss auch nicht bei einem Anteil von mehr als 5 % deklariert werden.
  5. Die Lactose wird als Zucker eingestuft und nicht als Milchtrockenstoff.
  6. Der Schalenanteil im Gemisch von Kernbruch und Schalen bei der Schokoladenherstellung ist nicht mehr begrenzt.
  7. Der Zusatz bestimmter pflanzlicher Fette ist bis zu einem Anteil von 5 % zulässig (siehe hierzu die folgenden ausführlichen Informationen).

Zulassung von Pflanzenfetten zu Schokoladeerzeugnissen: Nach langjähriger Diskussion um diese Regelung ist nunmehr in den Ländern der EU bei Schokoladeerzeugnissen neben der Kakaobutter der Zusatz von bestimmten Pflanzenfetten bis zu einem Anteil von 5 % zulässig. Es sind dies die Fette: Illipe (auch "Borneo-Talg" genannt), Palmöl, Sal, Shea, Kokum gurgi und Mangokernöl. Diese dürfen einzeln oder in Kombination miteinander mit einem Anteil von 5 % an der Gesamttrockenmasse (nach Abzug der fakultativen Zutaten, wie Milchpulver) zugesetzt werden. Kakaobutter-Substitute sind nicht zugelassen; diese sind nur bei „kakaohaltiger Fettglasur erlaubt.

Die Verwendung der zugelassenen Pflanzenfette zu Schokoladeerzeugnissen ist kennzeichnungspflichtig: enthält neben Kakaobutter auch andere pflanzliche Fette. Diese Deklaration ist auch erforderlich, wenn Bäcker/Konditoren zum Verdünnen von Kuvertüre die zugelassenen pflanzlichen Fette zusetzen. Für Schweizer Schokolade gilt übrigens diese Zulassung von Fremdpflanzenfetten nicht; hier ist eine Deklaration als „Schokolade aus der Schweiz vorgesehen.

Die zugelassenen Pflanzenfette gelten in ihrer Qualität als Kakaobutter-Äquivalente (CBE). Ihre Verwendung hat im Wesentlichen folgende Vorteile:

  • Sie sind billiger als Kakaobutter und Milchfett.
  • Sie unterliegen keinen Qualitätsschwankungen (was bei Kakaobutter je nach Herkunftsland möglich ist).
  • Sie ermöglichen individuell einstellbare Fettmischungen mit definiert gewünschten Merkmalen.
  • Sie erlauben das Verändern des Erstarrungsverhaltens der Kakaobutter.
  • Sie machen Schokoladeerzeugnisse wärmestabiler.
  • Sie haben eine fettreifhemmende Wirkung.
  • Sie sind raffiniert und vollkommen geschmacksneutral.

Die CBE mindern also nicht die Qualität der Schokolade; ihre Deklaration erfolgt nicht aus dem Grund, dass die Schokoladeerzeugnisse als „nachgemachtes Lebensmittel gelten. Demnach dürfen diese Schokoladen/Kuvertüren auch zu Spitzenerzeugnissen wie Baumkuchen verwendet werden. Bei der Auswahl der zulässigen Pflanzenfette wurde neben dem Qualitätsaspekt auch ein entwicklungspolitischer Effekt angestrebt. Die Fette kommen aus Schwellenländern, denen damit ein Zutritt zu Exportmärkten eröffnet wurde.

Abschließend ist noch ein Hinweis im Hinblick auf die Kundenberatung zu beachten: Der erlaubte Lactoseanteil verringert zwar die Süße der Schokolade; bei Verbrauchern mit Lactose-Intoleranz kann er aber zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Eine Zutatenliste, aus der die Verwendung von Lactose ersichtlich ist, ist ab dem Jahr 2005 gefordert.

 
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