Neues Hygienerecht in Kraft


Alfeld, den 09.03.2006:

Mit der neuen Verordnung über Lebensmittelhygiene soll bewirkt werden, dass die Überwachung der Lebensmittelsicherheit auf EU-Ebene gewährleistet ist. Damit soll eine einheitliche Lebensmittelsicherheit von der Urproduktion bis zum Endverbraucher erreicht werden.

Jeder Unternehmer, der Lebensmittel herstellt oder vertreibt, muss ein Hygienemanagementsystem einrichten, das betriebs- und branchenindividuell unterschiedlich in Art und Umfang sein kann.

Die schriftliche Dokumentation der Lebensmittelhygiene ist Pflicht. Sie soll nach Art und Größe des Betriebs angemessen sein.

Neu und wichtig für Betriebe des Backgewerbes sind unter anderem die folgenden Vorschriften:

-Reinigungs- und Desinfektionsmittel dürfen nicht mehr in Räumen gelagert werden, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird.

-Im Rahmen des Hygienekonzepts sind Reinigungspläne gefordert für Backstube, Lagerräume, Verkaufsstellen und Verkaufsfahrzeuge.

-Für alle Kühl- und Tiefgefriereinrichtungen sind Temperaturkontrollzettel zu führen.

-Für Produkte oder Produktgruppen sind die Dokumente für Kritische Kontrollpunkte (CCP)nach dem HACCP-System im Rahmen betriebseigener Maßnahmen und Kontrollen zu erstellen.

-Die Hygieneschulungen und Infektionsschutzbelehrungen des Personals sind bei Neueinstellung vorzunehmen und zu dokumentieren sowie in angemessenen Zeitabständen zu wiederholen, mindestens einmal jährlich.

-Die Wareneingangskontrolle muss zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit nach Formular erfolgen, ggf. mit Stempel.

Konkrete Anwendungsbeispiele und Checklisten werden in der geänderten CD-ROM zum Lehrbuch mit der Version 01.2 zur Verfügung gestellt.
 
 zurück