Entsorgung von Service-Verpackungen


Alfeld, den 15.12.2008:

Ab dem 01.01.2009 ist es verboten, zum Verkauf mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen (= Service-Verpackungen) an private Endverbraucher abzugeben, ohne dass für die gebrauchten Verpackungsmaterialien die Abholung und Verwertung durch ein flächendeckendes Entsorgungssystem gesichert ist. Die Erst-Inverkehrbringer der Verpackungen (z. B. die Bäckerei/Konditorei) müssen dazu eine Vollständigkeitserklärung abgeben, aus der ersichtlich ist, welche Verpackungsmaterialien und -mengen über welches duale System entsorgt wurden.

Die Verpackungsverordnung sieht aber auch vor, dass der Erst-Inverkehrbringer von Service-Verpackungen (z. B. die Bäckerei/Konditorei) seine Verpflichtung zur Beteiligung am dualen System und zur Erstellung der Vollständigkeitserklärung auf einen Hersteller oder Vertreiber des Verpackungsmaterials überträgt. Dafür wird eine Lizenzgebühr fällig, die mit dem Preis für das Verpackungsmaterial abgeführt wird.

Für die Lizenzierung stehen dem Backbetrieb verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
  • Gemeinsam mit dem Zentralverband und der BÄKO ist eine gemeinschaftliche Lösung für die vorgenannten Pflichten erarbeitet worden. Diese erlaubt es unbürokratisch, für von der BÄKO bezogene Verpackungsmaterialien die Pflichten durch die BÄKO auf die jeweiligen Hersteller der Verpackungsmaterialien zu übertragen.
  • Jeder Backbetrieb kann mit den einzelnen Herstellern oder Lieferanten für von diesen bezogene Verpackungsmaterialien direkt (ohne Einschaltung der BÄKO) einen Lizenzvertrag abschließen.
  • jeder Backbetrieb kann auch mit einem der neun zur Zeit in Deutschland flächendeckend tätigen Betrieben des dualen Systems eine individuelle Lizenzierung vornehmen.
 
 zurück