Entsorgung von Service-VerpackungenAlfeld, den 15.12.2008: Ab dem 01.01.2009 ist es verboten, zum Verkauf mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen (= Service-Verpackungen) an private Endverbraucher abzugeben, ohne dass für die gebrauchten Verpackungsmaterialien die Abholung und Verwertung durch ein flächendeckendes Entsorgungssystem gesichert ist. Die Erst-Inverkehrbringer der Verpackungen (z. B. die Bäckerei/Konditorei) müssen dazu eine Vollständigkeitserklärung abgeben, aus der ersichtlich ist, welche Verpackungsmaterialien und -mengen über welches duale System entsorgt wurden. Die Verpackungsverordnung sieht aber auch vor, dass der Erst-Inverkehrbringer von Service-Verpackungen (z. B. die Bäckerei/Konditorei) seine Verpflichtung zur Beteiligung am dualen System und zur Erstellung der Vollständigkeitserklärung auf einen Hersteller oder Vertreiber des Verpackungsmaterials überträgt. Dafür wird eine Lizenzgebühr fällig, die mit dem Preis für das Verpackungsmaterial abgeführt wird. Für die Lizenzierung stehen dem Backbetrieb verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
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