Spezielles zu Konservierungsstoffen in Backwaren
Alfeld, den
07.08.2003:
Die erlaubte Verwendung von Konservierungsstoffen für „Weichbrötchen“ bezieht sich auf solche Brötchen, die als weitgehend krustenlose Brötchen speziell für die Herstellung von „Hamburgern“ oder ähnlichen Snacks hergestellt werden. Die Auflistung der zugelassenen Konservierungsstoffe für Brot und Feine Backwaren ist hinsichtlich der Konservierungsstoffe E 210 bis E 283 so zu verstehen, dass diese Konservierungsstoffe nicht den Teigen/Massen zugesetzt werden dürfen, wohl aber beispielsweise als Zusatz in marzipanhaltigen, marzipanähnlichen oder anderen Erzeugnissen aus Ölsamen oder mit Milch-, Frucht- oder anderen Stoffen versehenen Füllmassen für Backwaren enthalten sein dürfen. |