Spezielles zu Konservierungsstoffen in Backwaren


Alfeld, den 07.08.2003:

Die erlaubte Verwendung von Konservierungsstoffen für „Weichbrötchen“ bezieht sich auf solche Brötchen, die als weitgehend krustenlose Brötchen speziell für die Herstellung von „Hamburgern“ oder ähnlichen Snacks hergestellt werden.

  • Die Auflistung der zugelassenen Konservierungsstoffe für Brot und Feine Backwaren ist hinsichtlich der Konservierungsstoffe E 210 bis E 283 so zu verstehen, dass diese Konservierungsstoffe nicht den Teigen/Massen zugesetzt werden dürfen, wohl aber beispielsweise als Zusatz in marzipanhaltigen, marzipanähnlichen oder anderen Erzeugnissen aus Ölsamen oder mit Milch-, Frucht- oder anderen Stoffen versehenen Füllmassen für Backwaren enthalten sein dürfen.
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