Probleme mit dem Lernen?


Alfeld, den 24.08.2011:

Ausbildungsbegleitende Hilfen (kurz: abH) bietet die Agentur für Arbeit an. Sie werden jeweils von einem Träger organisiert und durchgeführt. Die Teilnahme an abH ist für Sie kostenlos. In der Agentur für Arbeit Ihres Wohnbereichs erhalten Sie im BIZ über die Möglichkeiten in Ihrem Bereich Auskunft, oder über die Internetseite www.arbeitsagentur.de.

Ausbildungsbegleitende Hilfen sind vor allem Angebote zum Lernen und Üben in der Theorie. Sie finden außerhalb der Arbeits- und Berufschulzeit statt. Die Teilnahme an abH muss Ihnen von der zuständigen Agentur für Arbeit genehmigt werden. Sie müssen also leistungsmäßig eine Lernunterstützung benötigen. Ihren Anspruch auf Lernunterstützung weisen Sie mit Zeugnisnoten, dem Testergebnis beim Einstellungstest oder durch ein Gutachten Ihrer Berufsschule nach.

Die abH umfassen verschiedene Hilfen: Jeweils auf Ihren persönlichen Trainingsbedarf können das sein:
  • Nachhilfe in Theorie und Praxis
  • Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Prüfungen
  • Nachhilfe in Deutsch und im Textverstehen
  • Unterstützung bei Alltagsproblemen
  • Vermittelnde Gespräche mit Ausbildern, Lehrkräften und anderen Personen, die für Ihren Erfolg in der Ausbildung wichtig sind


Die Trainer, die im Auftrag der Arbeitsagentur die abH durchführen, sind in der Regel keine Fachleute aus dem Backgewerbe. Wenn Sie also an einer abH-Maßnahme teilnehmen, sollten Sie die Arbeitsaufgaben und die Fachbücher aus der Berufsschule vorlegen, damit sich die Hilfe auch fachlich gut für Sie auswirkt. Der Gildebuchverlag bietet Ihnen dazu ein spezielles Trainingswerk an: den ERFOLGSTRAINER für Bäckerinnen und Bäcker. Näheres dazu finden Sie auf der Einstiegsseite des Gildebuchverlags im Internet, oder Sie erkundigen sich per Telefon direkt beim Verlag: 05181-800461.

Der Einstieg in eine abH-Maßnahme ist zu jeder Zeit Ihrer Ausbildung möglich. Sie sollten das im eigenen Interesse so früh wie möglich machen, wenn Sie mit dem Lernen nicht zurecht kommen.

Wenn Sie in einer Bedarfsgemeinschaft (so genanntes Hartz IV) leben, sollten Sie sich vor der Antragsstellung auf abH an Ihren Grundsicherungsträger wenden, zum Beispiel an das KreisJobCenter.
 
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