Neue Zuckerarten-Verordnung in KraftAlfeld, den 25.02.2004: Neu ist, dass die Fructose als Zuckerart aufgenommen wurde. Auch bei den Sirupen führt das zu Konsequenzen: „Glucose-Sirup“ und „getrockneter Glucose-Sirup“, der mehr als 5 % Fructose enthält, ist als „Glucose-Fructose-Sirup“ oder „Fructose-Glucose-Sirup“ zu bezeichnen (je nachdem, welche dieser Zuckerarten überwiegend enthalten ist). Schwerpunkt der Verordnung sind die in einer weiteren Anlage aufgeführten Analysenmethoden zur Bewertung der Zuckerarten. |
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