Hühnereier-VO geändert


Alfeld, den 07.08.2003:

Darüber hinaus ist zu beachten, dass

  • Hühnereier nur innerhalb von höchstens 21 Tagen nach dem Legen an Verbraucher abgegeben werden dürfen,
  • auf der Verpackung von Hühnereiern das Mindesthaltbarkeitsdatum nach LMKV auszuweisen ist mit dem Hinweis zur „Aufbewahrung bei Kühlschranktemperatur und der Aufforderung zum Durcherhitzen der Eier bei Ablauf des MHDs“, wobei die äußerste Frist für das MHD 28 Tage nach dem Legen nicht überschreiten darf.

Im Hinblick auf die Kennzeichnungselemente für Hühnereier ist zu beachten, dass ab 01.01.2004 auch die Art der Legehennenhaltung auf den Eiern und den Verpackungen anzugeben ist. Bei Eiern aus Drittländern außerhalb der EU ist dieses Herkunftsland anzugeben, ggf. die Kennzeichnung „Haltungsform unbekannt“. Zum vorgenannten Termin werden Eier zweiter Qualität, haltbar gemachte Eier sowie für die Industrie bestimmte, deklassierte Eier der Klasse C in einer neuen Güteklasse B „Für die Industrie bestimmte Eier“ zusammengefasst.

 
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