Hühnereier-VO geändertAlfeld, den 07.08.2003: Darüber hinaus ist zu beachten, dass
Im Hinblick auf die Kennzeichnungselemente für Hühnereier ist zu beachten, dass ab 01.01.2004 auch die Art der Legehennenhaltung auf den Eiern und den Verpackungen anzugeben ist. Bei Eiern aus Drittländern außerhalb der EU ist dieses Herkunftsland anzugeben, ggf. die Kennzeichnung „Haltungsform unbekannt“. Zum vorgenannten Termin werden Eier zweiter Qualität, haltbar gemachte Eier sowie für die Industrie bestimmte, deklassierte Eier der Klasse C in einer neuen Güteklasse B „Für die Industrie bestimmte Eier“ zusammengefasst. |
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