Neue Konfitüren-VerordnungAlfeld, den 25.02.2004: In der Anlage 1, Abschnitt 1 der neuen Verordnung sind Verkehrsbezeichnungen und Herstellungsanforderungen für die zugeordneten Produkte aufgeführt. Demnach werden unterschieden:
Die in der bisherigen Verordnung enthaltenen Verkehrsbezeichnungen Konfitüre-einfach, Gelee-einfach, Pflaumenmus, Zwetschgenmus, Apfel-, Birnen- und gemischtes Kraut sind entfallen. Die Erzeugnisse laut Konfitüren-VO unterliegen der Kennzeichnungspflicht laut LMKV. Darüberhinaus sind für die einzelnen Produkte weitere Angaben über die Frucht- und Zuckergehalte erforderlich. |
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